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Herzlich willkommen bei der Verbandsgemeinde Altenahr

Zusätzliche Informationen im besonderen Gefahrenbereich Ahrtal

Bei den in den Arbeitskarten der Struktur– und Genehmigungsdirektion Nord dargestellten gelben Bereichen handelt es sich um vorläufige Angaben, in die noch weitere Berechnungen einfließen werden.

Die gelbe Zone innerhalb des Überschwemmungsgebiet markiert den vorläufigen besonderen Gefahrenbereich. Hier ist im Regelfall eine Ausnahmegenehmigung für den Wiederaufbau vollkommen zerstörter Häuser oder Häuser, die aus statischen Gründen abgerissen werden müssen, nicht möglich. Gebäude, die durch Reparatur instandgesetzt werden können sind von der zuvor genannten Regelung ausgenommen.

In der weitaus größeren blauen Zone kann in der Regel wiederaufgebaut werden. Dort wird eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in der Regel unter Auflagen möglich sein.

Die Arbeitskarten können hier abgerufen werden.