Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Standesamtes der Verbandsgemeinde Altenahr!
Hier finden Sie wichtige Informationen zu unseren Dienstleistungen und Angeboten rund um Personenstandbeurkundungen wie Sterbefälle, Geburten und Eheschließungen.
Die jeweiligen Beurkundungen werden im Personenstandsregister eingetragen und bei Änderungen aktualisiert. Dadurch ist es uns möglich, Ihnen Urkunden aus den Geburten-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern zu erstellen.
Die Durchführung standesamtlicher Hochzeiten ist eine der bekanntesten Aufgaben eines Standesamtes. Unser Ziel ist es, Ihnen zur Planung und Vorbereitung Ihres großen Tages zuverlässige Informationen und einen reibungslosen Service zu bieten.
Unsere Leistungen im Überblick
Eheschließungen: Wir freuen uns, dass Sie den Schritt in eine gemeinsame Zukunft in unserer schönen Verbandsgemeinde planen!
Wenn Sie heiraten möchten, ist die Anmeldung der Eheschließung erforderlich. Diese muss frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt erfolgen.
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, muss in jedem individuellen Fall geprüft werden. Je nach Staatsangehörigkeit oder persönlichen Lebensverhältnissen der Verlobten ist die Vorlage unterschiedlicher Nachweise erforderlich.
Die Anmeldung der Eheschließung sollten die Verlobten persönlich vornehmen. Falls einer der Verlobten verhindert ist, besteht die Möglichkeit, den Partner zu bevollmächtigen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit uns.
Gerne sind wir dabei behilflich, Ihnen diesen besonderen Tag so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der standesamtlichen Trauung, die erforderlichen Dokumente und die Buchung von Terminen.
Eine Übersicht der möglichen Trauorte finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Geburten: Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung der Geburt Ihres Kindes oder Ihrer Kinder und informieren Sie über alle notwendigen Schritte und Dokumente.
Sterbefälle: Auch in schweren Zeiten stehen wir Ihnen zur Seite und versuchen, den notwendigen Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir erklären den Prozess der Sterbeanzeige und den weiteren erforderlichen Formalitäten.
Personenstandsnachweise: Wir stellen verschiedene Personenstandsnachweise aus, wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Wir informieren Sie über Anträge und Verfahren.
Oder nutzen Sie unsere digitalen Angebote:
- Bestellung von Eheurkunden
- Bestellung von Lebenspartnerschaftsurkunden
- Beantragung der Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Weitere Aufgaben des Standesamts sind unter anderem die Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen, Beurkundung namensrechtlicher Erklärungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für eine Eheschließung im Ausland und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen.
Eheschließungszeiten
Bei uns haben sie die Möglichkeit,montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie montags, dienstags u. donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr zu heiraten.
Termine und Uhrzeiten der Samstagstrauungen finden Sie hier.
Gebühren
Bitte beachten Sie:
- Diese Übersicht ist lediglich eine Orientierungshilfe zu den gefragtesten Leistungen des Standesamtes.
- Die Angaben zu den Gebühren sind rein Informativ und können von tatsächlich anfallenden Kosten abweichen.
- Wir behalten uns Irrtümer und fehlerhafte Angaben vor.
- Wir akzeptieren EC-Kartenzahlung. Barzahlung ist bei uns nicht möglich.
Leistung | Gebühr | Anmerkung |
Geburtsurkunde | 13 € | jedes weitere Stück derselben Urkunde/Ausdruck, 6,50 € |
Eheurkunde | 13 € | |
Sterbeurkunde | 13 € | |
Beglaubigter Registerausdruck | 13 € | |
Anmeldung zur Eheschließung nach deutschem Recht | 52 € |
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Anmeldung zur Eheschließung nach ausländischem Recht | 64 bis 127 € | in Einzelfällen können die Kosten stark schwanken |
Durchführung der Eheschließung für Einwohner der VG Altenahr | 32 € |
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Durchführung der Eheschließung als Gasttrauung | 51 € |
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Durchführung der Eheschließung im Außenstandesamt Kesseling | 110 € |
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Durchführung der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 110 € |
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Namensrechtliche Erklärung | 25,90 € |
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Kirchenaustritt | 30 € |
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Bestattungsgenehmigung | 19 € |
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Unser Trauzimmer in Altenahr

Kapazität:
15 Sitzplätze neben Brautpaar und Trauzeugen
Unser Trausaal in Kesseling

Kapazität:
50 Sitzplätze neben Brautpaar und Trauzeugen, Stehplätze bei Bedarf
Hinweis: Bevor Sie den Trausaal in Kesseling in Ihren Planungen berücksichtigen, sollte dringend die Verfügbarkeit im Vorfeld angefragt werden. Für die Nutzung des Trausaals fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 110,- € an.
Termine & Kontakt
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir vor Ihrem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten sowie die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung finden Sie in unserem Kontaktbereich.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir freuen uns darauf, Ihnen bei allen Anliegen rund um das Standesamt in der Verbandsgemeinde Altenahr behilflich zu sein!
Ihr Team des Standesamtes der Verbandsgemeinde Altenahr
Wichtige Hinweise
Parkplätze:
Am temporären Rathaus der Verbandsgemeinde Altenahr auf dem Gelände der Sommerrodelbahn stehen je nach dortiger Besucherzahl kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Bei Eheschließungen in Kesseling können die Parkplätze vor dem Bürgerhaus genutzt werden.
Ein freundliche Bitte an alle Brautpaare und Hochzeitsgesellschaften:
Bei allem Verständnis für Ihre Freude an diesem Tag und hochzeitsüblichen Gepflogenheiten müssen wir trotzdem darauf hinweisen, dass wegen Unfallgefahr das Werfen von Reis, Konfetti und Blumenblüten etc. im Anschluss an die Trauung im und vor dem Rathaus untersagt ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon: 02643 809-16 oder -68
Frau Karin Radermacher
Herr Niklas Koll
Herr Dominik Nietgen
oder per Mail an standesamt@altenahr.de