Allgemeines zur elektronischen Rechnungsstellung
Der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr können Rechnungen in elektronischer Form, gemäß den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Verbindung mit dem E-Rechnungsgesetz RLP, zugestellt werden.
Für die Einreichung von elektronischen Rechnungen haben Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- Einreichung per E-Mail an rechnung@altenahr.de
- Einreichung über die sog. Leitweg-ID. Diese lautet 071315002000-001-27
Elektronische Rechnungen müssten im Standardformat XRechnung oder einem anderen EU-konformen Format (z.B. ZUGFeRD) übermittelt werden.
Nur in Ausnahmefällen werden Rechnungen in PDF-Format akzeptiert.
Wir empfehlen allen Lieferanten und Dienstleistern, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten.
Weitere Informationen sowie technische Details zur Einreichung finden Sie hier auf der Website des Landes.
Leitweg-ID
Was ist die Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID dient dazu, bei der Übertragung elektronischer Rechnungen den Rechnungsempfänger zu identifizieren und Rechnungen an diesen zu adressieren.
Durch die Leitweg-ID kann die Zentrale Rechnungseingangsplattform Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen an die Rechnungsempfänger weiterleiten.
Wie können Sie, z.B. als Handwerksbetrieb, eine E-Rechnung an die Verbandsgemeindeverwaltung senden?
Schritt 1: Registrieren Sie sich beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz.
Schritt 2: Gehen Sie auf die Website der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Schritt 3: Klicken Sie in der Menüleiste auf Rechnungseingang, oder folgen Sie den direkten Link.
Schritt 4: Melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten, mit denen Sie sich beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registriert haben, an.
Schritt 5: Laden Sie Ihre Rechnung in den geforderten Formaten (XML, ZUGFeRD) hoch oder erfassen Sie die Rechnung direkt online.
Was Sie dabei beachten müssen:
- E-Rechnungen ohne Leitweg-ID werden von dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP nicht verarbeitet.
- Die Vorgaben für die Rechnungsstellung gem. § 14 UStG sind einzuhalten.
- Die Angabe der Abteilung und / oder Namen der Sachbearbeitung, an die die Rechnung weitergeleitet werden soll, ist erforderlich.
- Kein doppelter Rechnungsversand, z.B. digital und auf dem Postweg.
- Genaue Rechnungsadressierung (ein Empfänger bzw. eine Abteilung pro Rechnung).
Rechtsgrundlagen
Die Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bilden
Hinweis
Unsere Leitweg-ID lautet:
071315002000-001-27