Ortsgemeinde Heckenbach: „Außenbereichssatzung Heckenbach“
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.